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Wichtig - Förderprogramm des Bundesamtes für Güterverkehr 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GPS-Fahrzeugortung zu Null-Komma-NIX-EURO

Informationen zur Förderperiode 2011

Wichtiger Hinweis: Die Antragsfrist zur Förderperiode 2011 beginnt mit dem 01.11.2010 und endet am 31.03.2011. Anträge für Maßnahmen, die ab 01.01.2011 begonnen werden, können in diesem Zeitraum gestellt werden. Die Anträge müssen bis zum 31.03.2011 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein.

Bitte beachten Sie auch: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrages oder Ausbildungsvertrages zu werten.


Was wird gefördert?

Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag je Maßnahme) erhalten:

  • je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 3.600 Euro
    (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
     
  • je personenbezogene Maßnahme bis zu 1.400 Euro
    (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/
    Disponenten)
     
  • je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 Euro
    (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)


Wie wird gefördert?


Die Förderung erfolgt als Budgetzusage auf der Grundlage des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages. Der Antragsteller kann im Rahmen des zugesagten Budgets förderfähige Maßnahmen nach Anlage zu Ziffer 2 der Förderrichtlinie durchführen. Es gelten die dort unter Ziffer 6.1 genannten maßnahmenbezogenen Förderhöchstbeträge. Eine konkrete Benennung der vorgesehenen Maßnahmen bei Antragstellung ist nicht erforderlich.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm De-minimis erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag ergibt sich aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der (zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen) berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge, höchstens jedoch 33.000 Euro.
Hinsichtlich der Berechnung des möglichen Zuwendungsbetrages beachten Sie bitte auch das Merkblatt zu diesem Förderprogramm.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Güterverkehr.


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PTC GPS-Services Team

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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